Medizinproduktegesetz, MPG

Qualitätssicherndes Gesetz (nach der Europa-Norm 46001); demnach müssen medizinische Erzeugnisse fest vorgeschriebenen Kriterien in den Punkten Sicherheit (z.B. Minimierung der Nebenwirkungen, Gewährleistung elektrischer und mechanischer Sicherheit), Leistung und Nutzen (z.B. Sicherstellung des therapeutischen Nutzens, klinische Bewertung des Produktes) und Überwachung (z.B. des Herstellers, des Produktlebenszyklus) erfüllen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.

Zuletzt aktualisiert am 23.06.2022 von ZORNDESIGN Redaktion.

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